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Verordnung
Sentiero tra cespugli curati e casette, illuminato da un sole mattutino, atmosfera serena.

Regionale Vorschriften des Campingplatzes Arizona in Salsomaggiore

Diese Regelung ist im Büro am Eingang des Campingplatzes ausgehängt; der Eintritt in den Campingplatz stellt somit die vollständige Akzeptanz derselben dar.

1) Die Camper sind bei ihrer Ankunft verpflichtet, ihre Ausweisdokumente zur Registrierung vorzulegen.
- Die gebuchten Aufenthalte müssen am Ankunftstag vollständig bezahlt werden, Nachlässe, Rabatte oder Rückerstattungen sind nicht gestattet, auch nicht im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer vorzeitigen Abreise aus irgendeinem Grund.
- Stornierungsbedingungen: Bis zu 45 Tage vor der Ankunft 100% Rückerstattung der Anzahlung, von 44 bis 21 Tagen vor der Ankunft 60% Rückerstattung oder ein 90% Gutschein, der für einen Aufenthalt in gleicher Höhe innerhalb derselben Saison verwendet werden kann. Ab 20 Tagen vor der Ankunft keine Rückerstattung.

2) Besucher sind nur mit Genehmigung der Leitung erlaubt: Die zugelassenen Besucher müssen
heir Ausweisdokument vorlegen. Besucher haben Anspruch auf eine Stunde Aufenthalt, danach
müssen sie die reguläre Tagesgebühr zahlen. Besucher sind von 7:30 bis 20:30 Uhr erlaubt und
müssen den Campingplatz bis 23:00 Uhr verlassen.

3) Die Leitung behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen unerwünschte oder überzählige Camper nicht zu akzeptieren.

4) Die Öffnungszeiten der Büros und der verschiedenen Dienstleistungen sind die, die in den einzelnen Räumlichkeiten ausgehängt sind.

5) Abreisen und Ankommen sind von 08:00 bis 22:00 Uhr erlaubt.
Die Camper sind verpflichtet, den Platz am Abreisetag bis 12:00 Uhr für die Stellplätze und bis 10:00 Uhr für die Unterkünfte freizugeben.

6) Das Auto darf nur bei Ankunft und Abreise zum Ziehen des Wohnwagens oder Zeltes fahren.
Während des Aufenthalts kann das Auto auf dem Parkplatz abgestellt werden, der von 7:30 bis 23:00 Uhr geöffnet ist.
Während des Aufenthalts ist für jede Bewegung von Waren, Dingen oder anderem die Benutzung der von der Leitung zur Verfügung gestellten speziellen Wagen erforderlich.

7) Der Platz im Campingplatz wird immer von der Leitung zugewiesen, an deren Anweisungen sich die Camper bezüglich des Parkens der Autos und der Installation der Zelte oder Wohnwagen halten müssen, die niemals den Verkehrsfluss behindern dürfen.

8) Von 23:00 bis 7:30 Uhr sind Geräusche, die den Schlaf der Camper stören, strengstens verboten, ebenso das Auf- oder Abbauen von Zelten.
Es ist daher während dieser Stunden verboten, Radio- oder ähnliche Geräte zu benutzen, Menschenansammlungen oder laute Versammlungen zu bilden, den Spielplatz zu benutzen und mit motorisierten Fahrzeugen zu fahren.

9) Motorräder und Mofas müssen auf dem Parkplatz am Eingang abgestellt werden.

10) Geräuschproduzierende Geräte müssen immer auf niedriger Lautstärke gehalten werden, während der Ruhezeiten müssen sie strikt abgeschaltet werden.
Wer Störungen verursacht, wird vom Campingplatz verwiesen.

11) Jeder Camper ist verpflichtet, seine Eigentümergegenstände zu bewachen.
Die Leitung übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für eventuelle Verluste oder Entwendungen von nicht in Verwahrung gegebenen Gütern.

12) Es ist strengstens verboten, Pflanzen und Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen, ebenso wie das Graben von Löchern um die Zelte, das Ausgießen von heißen, salzigen oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden und das Entzünden von Feuern im Freien. Nur die Verwendung von Gasgrills ist erlaubt, jede andere Art von Grill ist verboten, insbesondere Holz- oder Kohlegrills.
Für Schäden durch herabfallende Bäume oder Äste wird keine Haftung übernommen.

13) Die Benutzung der Einrichtungen, einschließlich des Schwimmbades und des Spielplatzes, erfolgt auf eigene Gefahr.

14) Papier und Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

15) Geschirr und Wäsche dürfen nur in den dafür vorgesehenen Spülen gewaschen werden.
Das Bügeln ist nur in der dafür vorgesehenen Bügelstation erlaubt.

16) Es ist Pflicht, unter den Wohnwagen Abwassertanks zu haben.

17) Es ist nicht gestattet, Autos oder Wohnwagen zu waschen.

18) Der Zugang von Hunden oder anderen Tieren liegt im Ermessen der Leitung.
Wenn erlaubt, müssen Hunde an der Leine gehalten werden und dürfen keine Störungen verursachen.
Die Besitzer sind für Schäden verantwortlich, die das Tier verursachen kann. Hunde sind im Schwimmbadbereich nicht erlaubt.

19) Das Spielen von Fußball, Boule und Volleyball außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche oder Zäune ist verboten.

20) Minderjährige sind nur in Begleitung von Eltern oder volljährigen Verwandten erlaubt.
Kinder müssen immer bei der Benutzung der verschiedenen Einrichtungen und in den Toiletten begleitet werden.
Die Eltern sind direkt für ihre Kinder verantwortlich.
Kinder müssen von den Eltern beaufsichtigt werden: In dieser Hinsicht lehnt die Leitung jede Verantwortung ab.

21) Die Korrespondenz muss persönlich von Erwachsenen im Büro der Leitung abgeholt werden.
Nach 7 Tagen wird die nicht abgeholte Korrespondenz an den Absender zurückgeschickt.

22) Jede ansteckende Krankheit muss sofort der Leitung gemeldet werden.

23) Elektrische Heizgeräte jeglicher Art und Leistung sind strengstens verboten.

24) Die Leitung muss über jede Bewegung von Personen informiert werden.

25) Für die Rechnung bitten wir, am Tag vor der Abreise Bescheid zu geben.

26) Bei begründeten Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Leitung; für Schiedsverfahren an den Regionalverband der Campingplätze und
Touristen-Dörfer der Emilia Romagna, mit Sitz in Ravenna, via C. Ricci, Nr. 29.

27) Der Eintritt zum Campingplatz Arizona in Salosmaggiore Terme setzt die Akzeptanz und die Einhaltung der
vorliegenden REGELUNG voraus, die durch zusätzliche Vorschriften ergänzt werden kann, die die Leitung für die bessere Funktionsweise des Campingplatzes für angemessen hält.

Das Personal des Campingplatzes ist befugt, diese Vorschriften durchzusetzen und der Leitung eventuelle
Verstöße zu melden.

Die Pflichtverletzer werden sofort vom Campingplatz verwiesen.

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